Zytostatikaherstellung

Für die krebskranken Patienten stellt die Apotheke tagesaktuell die patientenindividuellen Chemotherapien her. Unsere Mitarbeiter, die in der Herstellung arbeiten, sind dafür geschultes und qualifiziertes pharmazeutisches Personal. Unsere Reinräume entsprechen den aktuell geltenden Anforderungen der guten Herstellungspraxis und der Apothekenbetriebsordnung nach § 35. Die Arbeitsweise der Mitarbeiter wird regelmäßig überprüft (validiert), damit der Patient ausschließlich qualitativ hochwertige Arzneimittel bekommt.

Wie bei allen individuellen Herstellungen, die von einem Arzt angeordnet werden, überprüft der Apotheker diese erneut im Sinne des 4-Augen-Prinzips. Diese sog. Plausibilitätsprüfung ist sozusagen der "doppelte Boden" hinsichtlich der pharmazeutischen Wirkstoffe, ihrer Stabilität und Konzentration. Aufgrund dieser eindeutigen Verordnung wird dann eine individuelle Herstellungsanweisung erstellt, die der zuständige Apotheker am Ende freigibt. Die in der Herstellungsanweisung vorgesehenen Berechnungen, Einwaagen und Ausgangsprodukte müssen von einer zweiten Person oder einem validierten elektronischen Verfahren kontrolliert werden. Dies ist das zweite 4-Augen-Prinzip im Rahmen der Herstellung, um die Qualität des Arzneimittels für den Patienten zu gewährleisten.

Danach erfolgt unter größter pharmazeutischer Sorgfalt und hygienisch adäquaten Verhältnissen die Anfertigung des Arzneimittels. Nach der Herstellung überprüft der Apotheker das hergestellte Arzneimittel im Sinne einer Endkontrolle auf korrekte Einwaagen, Unversehrtheit der Behältnisse und richtige Beschriftung. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Herstellung, Prüfung und Abgabe liegt damit immer beim zuständigen Apotheker. Das Arzneimittel wird abschließend per Botendienst an die Station ausgeliefert, um dort zeitgerecht dem Patienten für seine Therapie zur Verfügung zu stehen.