Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Hierfür müssen Sie nicht selbst zum Standesamt, wir erledigen gemeinsam mit Ihnen alle Formalitäten bei uns in der Klinik.
Um Ihr Kind beim Standesamt in Göppingen anzumelden, erhalten Sie von den Hebammen im Kreißsaal eine Geburtsanzeige. Füllen Sie diese Anzeige bitte möglichst frühzeitig aus, damit eventuelle Fragen noch beantwortet werden können.
Das Standesamt benötigt für die Anmeldung noch folgende Unterlagen
Ihr Stammbuch im Original: Sollten Sie kein Stammbuch haben, legen verheiratete Paar die Heiratsurkunde und ihre Abstammungsurkunden im Original vor. Unverheiratete Paare sollten die Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters sowie die Vaterschaftsanerkennung jeweils im Original mitbringen.
Bei deutschen Staatsangehörigen: Kopien von Vorder- und Rückseite des Personalausweises von Mutter und Vater des neugeborenen Kindes.
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Kopien des Reisepasses mit Aufenthaltstitel von Mutter und Vater des neugeborenen Kindes.
Die Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen nebst den erforderlichen Dokumenten kann bis zu Ihrer Entlassung in der Zentralen Patientenaufnahme (ZPA) im Erdgeschoss der Klinik erfolgen.
Öffnungszeiten der Zentralen Patientenaufnahme
Montag – Freitag von 7:20 Uhr bis 16:00 Uhr (mit Ausnahme an Feiertagen)
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen: Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen lassen. Das muss öffentlich beurkundet werden. Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.
Zur Vaterschaftsanerkennung wenden Sie sich bitte an das örtliche Standes- oder Jugendamt (kostenfrei), oder an einen Notar oder das Amtsgericht (beides kostenpflichtig).