Beim zweiten Ultraschalltermin, in der 20. Schwangerschaftswoche, werden die Organe des Kindes besonders gründlich untersucht. Der niedergelassene Frauenarzt begutachtet dabei das Kleinhirn, die linksseitige Herzposition, alle vier Herzkammern, die Haut am Rücken, die vordere Bauchwand, Magen, Nieren und die Harnblase.
Werden dabei Veränderungen und Auffälligkeiten festgestellt, besteht für Sie die Möglichkeit eine weitere feindiagnostische Untersuchung in unserer Klinik vornehmen zu lassen.
Diese spezielle Ultraschalluntersuchung der Organe im Zeitraum der 20.-22. SSW ist wesentlich umfangreicher als der Standard-Ultraschall im Rahmen der normalen Vorsorgeuntersuchungen. Diese weiterführende differenzierte Organdiagnostik wird in der Regel von Ihrem behandelnden Frauenarzt veranlasst, wenn beispielsweise die werdenden Eltern bereits ein krank geborenes Kind haben, in der Familie möglicherweise vererbbare Erkrankungen oder Vorerkrankungen wie Diabetes vorliegen, die sich negativ auf die Entwicklung des Ungeborenen auswirken können, oder wenn die Mutter in der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen musste oder andere Risikokonstellationen vorliegen.
Während des Ultraschalls betrachten wir alle Organe einschließlich des Herzens mittels Echokardiographie und des Gehirns, sowie das Skelett inklusive der Extremitäten, Finger und Zehen des Ungeborenen, überprüfen das altersentsprechende kindliche Wachstum, bewerten die Fruchtwassermenge und bestimmen die Lage und das Aussehen der Plazenta, sowie Durchblutung von Plazenta und Kind.
Wir besprechen die erhobenen Befunde sowie gegebenenfalls die Bedeutung gestellter Diagnosen ausführlich mit Ihnen und beraten Sie bei Auffälligkeiten gemeinsam mit den Experten der Kinderklinik über eine mögliche Betreuung während Schwangerschaft und Geburt.
Wir sind besonders geschult in der Feindiagnostik nach DEGUM II und können selbst kleinste Veränderungen erkennen.
Liegt eine Überweisung Ihres behandelnden Frauenarztes zu einer Organ-Ultraschalluntersuchung vor, werden die Kosten der Untersuchung von der Krankenkasse übernommen.