Kleinzehendeformitäten (Krallen- und Hammerzehen)

Was sind „Kleinzehendeformitäten“ und wie kommt es dazu?

Bei Krallen- oder Hammerzehen führen übermäßige, meist irreversible Krümmungen der Kleinzehenend- oder Mittelgelenke, ein vermehrter ‚Knick‘, zu einem prominenten ‚Knöchel‘. Stoßen die ‚Knöchel‘ im konventionellen Schuhwerk an, kann sich eine schmerzhafte Druckstelle (Schwiele) ausbilden. Häufig ist eine Überlänge der betroffenen Kleinzehen ursächlich.

Die Längendifferenz der Kleinzehen (meist zweite und dritte Zehe) zur Großzehe kann anlagebedingt (griechischer oder keltischer Fuß) oder erworben (bei Senk-Spreizfuß häufig in Begleitung eines Großzehenschiefstandes, Hallux valgus) sein. Durch ein zunehmendes Absinken des Fußgewölbes kommt es zu einer Überlänge der Kleinzehen. Auch zu enges und kleines Schuhwerk kann ursächlich sein.

 

Wie werden sie behandelt?

Zu Beginn kann oder sollte abgewartet und konservative Maßnahmen ausgeschöpft werden: Kräftigung der Fußmuskulatur, Barfußgehen, Optimierung der Schuhversorgung ggf. gepaart mit Einlegesohlen. Sind diese Maßnahmen nicht hinreichend, kann mit einer Operation eine Linderung erzielt werden.

 

Wie verläuft die Operation?

  • Durchtrennung der langen Beugesehne allein bei Krallenzehe
  • Verlagerung der langen Beugesehne auf die Streckseite
  • Kürzung/Versteifung des Mittelgelenkes
  • Verkürzende Osteotomie des Mittelfußknochenkopfes


Sehneneingriffe: Die beiden Sehneneingriffe haben alleinig zum Ziel, die Krümmung und damit die schmerzhafte Schwiele zu beseitigen. Hierbei wird an der Länge der betroffenen Zehe nichts verändert, sie stößt unter Umständen bei Überlänge nachfolgend am Schuhwerk an. Voraussetzung für diese Art von Eingriffen sind noch bewegliche, also durch Dehnung mühelos in die Streckung ausgleichbare Gelenke.

Bei der Krallenzehe wird die lange Beugesehne auf Höhe des Endgelenkes lediglich quer durchtrennt. Bei Hammerzehen wird diese Sehne zusätzlich auf Höhe des Grundgliedes umgelagert und befestigt. Hierdurch wird die überstreckte Stellung der Zehe im Grundgelenk ausgeglichen. Für drei Wochen wird ein Draht zum Erhalt der erreichten Streckung in die Zehe eingebracht.

Versteifung Mittelgelenk: Ist die Hammerzehe schon in Beugung gefestigt, muss eine dauerhafte, verkürzende Versteifung im Mittelgelenk mit Korrektur der Achse in Erwägung gezogen werden. Hierbei werden die Gelenkflächen der Mittelgliedbasis und des Grundgliedkopfes entfernt und mittels Bohrdraht ins gerade Lot gestellt. Für mindestens vier Wochen verbleibt der Draht, die Enden ragen heraus.

Osteotomie Mittelfußknochen: Ist die Überlänge der Kleinzehe durch eine anlagebedingte Überlänge der Mittelfußknochen verursacht oder liegt neben einem Großzehenschiefstand eine Änderung des Mittelfußknochenkopfbogens vor, ist die Verkürzung des Stahls am Mittelfußknochenhals angezeigt. Es wird eine Durchtrennung des Mittelfußknochens am Übergang Kopf/Hals schräg abfallend vollzogen und der Kopf mittels einer Schraube in der neuen Position befestigt (‚Weil-Osteotomie‘).

Die Eingriffe werden in Teilbetäubung der Beine (Ischiadicusblock oder Spinalanästhesie) oder auch in örtlicher Betäubung (wide awake) ambulant durchgeführt.

 

Die Nachbehandlung

Für die Dauer der ersten Wundheilung (bis zum Fadenzug nach zwei Wochen) sollte in allen Fällen das Bein hochgelagert und gekühlt und längeres Stehen vermieden werden.

Im Falle der Sehneneingriffe kann bald ein normales, vollbelastendes Gehen in bequemem Schuhwerk mit fester Sohle angestrebt werden.

Im Fall der Gelenkversteifung oder Weil-Osteotomie sollte für sechs Wochen ein Vorfußentlastungsschuh getragen werden.