Handgelenksganglion (Überbein)

Was ist ein Handgelenksganglion (Überbein) und wie kommt es dazu?

Ein Überbein, das sogenannte Ganglion, ist im Allgemeinen eine Ausstülpung der Gelenkkapsel und ist meist als ‚steinharte‘ Raumforderung erkenn- und tastbar. Wegen der harten Konsistenz wird ein Ganglion im Volksmund auch Überbein genannt. Die meisten Ganglien der Hand haben ihren Ursprung am SL-Band-Komplex des Handgelenkes, dann typischerweise streckseitig (Loco tipico). Durch eine Lücke in diesem Band tritt Gelenkflüssigkeit in einen Sack aus und kann dann aufgrund eines Ventilmechanismus nicht mehr zurück in das Gelenk.

Schmerzhaftigkeit kann beim Aufstützen mit den Händen auftreten und ist nicht von der Größe des Ganglions abhängig.

 

Wie wird behandelt?

Prinzipiell handelt es sich um eine gutartige Veränderung, die, solange sie nicht stört oder Beschwerden macht, nicht behandlungsbedürftig ist. Häufig bildet sie sich spontan nach einer bestimmten Zeit so zurück, wie sie gekommen ist.

Bleibt sie bestehen und stört (drückt, schmerzt), kann sie operativ entfernt werden. In den letzten Jahren hat das minimalinvasive Verfahren (mittels Handspiegelung) mit der Möglichkeit der Entfernung des Ursprunges ohne Schädigung der stabilisierenden Bänder Einzug gehalten.

Gelegentlich ist eine Ausschneidung von außen der vorrangige Weg, zum Beispiel bei beugeseitiger Lage neben der Handgelenksschlagader (A. radialis).

Eine Punktion (Anstechen mit einer Kanüle und Ablassen der Flüssigkeit) ist meistens von ungenügender Dauer.

 

Wie verläuft die Operation?

Möglich sind zwei Verfahren:

  • Endoskopische Abtragung des Ursprunges durch Handgelenksspiegelung
  • Offene Ausschneidung des Überbeines mitsamt seinem Ursprung

In beiden Fällen wird in Armbetäubung (Plexusanästhesie) unter ambulanten Bedingungen operiert.

Bei dem offenen Verfahren wird das Überbein über einen quer oder längs verlaufenden Hautschnitt direkt über der Raumforderung aus der Umgebung herausgelöst und an seinem Ursprung in der Handgelenkskapsel ausgeschnitten. Die Kapsel muss hierbei hinreichend groß gefenstert werden, damit es zu keiner Wiederkehr des Ganglion kommt (ein Rezidiv auftritt).

Bei der Handgelenksspiegelung wird über vier winzige, quere Hautschnitte mittels Endoskop der Ganglienstiel abgetragen und die Gelenkskapsel gefenstert.

 

Die Nachbehandlung

In beiden Fällen wird für die Dauer der ersten Wundheilung (bis zum Fadenzug nach zwei Wochen beim offenen Verfahren oder Entfernung der Klammerpflaster bei der Handgelenksspiegelung) eine Arbeitsunfähigkeit für zwei Wochen bestehen. Je nach Empfindlichkeit und Tätigkeit kann sich diese verlängern. Dies ist im Besonderen beim offenen Verfahren möglich.

Bedarfsweise kann eine Handgelenksmanschette für einige Wochen bis zum Rückgang der Empfindlichkeit getragen werden.