Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung teilen wir Ihnen und Ihren Angehörigen, sowie ggf. der weiterbetreuenden Einrichtung spätestens am Vortag der Entlassung mit. Die Entlassung findet in der Regel bis spätestens 10 Uhr statt. Bei medizinischen Besonderheiten kann es individuelle Terminvereinbarungen geben.
Die meisten Formalitäten, die Ihre Entlassung betreffen, erledigt das Personal Ihrer Station.
Vor Ihrer Entlassung bespricht Ihr behandelnder Arzt die wichtigen Untersuchungen und Ergebnisse mit Ihnen, informiert Sie über den weiteren Behandlungsverlauf und klärt Sie gegebenenfalls über die Anschlussmedikation zu Hause auf. Sie erhalten einen vorläufigen Entlassbrief. Der ausführliche Arztbrief wird Ihrem einweisenden Arzt und/oder Ihrem Hausarzt zugeschickt.
Medikamente geben wir Ihnen für den Tag Ihrer Entlassung mit. Sie erhalten in Ihrem ersten Praxistermin entsprechende Folgerezepte von Ihrem weiterbehandelnden Arzt. Setzen Sie sich daher bitte am Entlassungstag telefonisch mit Ihrem Haus-/Facharzt in Verbindung. Dadurch ist eine direkte Weiterbetreuung gewährleistet.
Um unnötige Wartezeiten auf Angehörige, die Sie aus der Klinik abholen werden, für Sie zu vermeiden, möchten wir Sie darum bitten, bereits am Vortag mit Ihren Angehörigen den Entlass- und damit den Abholzeitpunkt aus der Klinik abzustimmen.
Sollte die Abholung durch Angehörige erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, können Sie die Wartezeit im Wartebereich auf Station, im Eingangsbereich der Klinik oder im Café überbrücken.
Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt bei uns direkt in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt werden, können Sie bei einigen Rehakliniken deren eigenen Fahrdienst nutzen. Hierüber erhalten Sie von unserem Sozialdienst die nötigen Informationen.
Sollten Sie für die Fahrt nach Hause oder in die Rehaklinik ein Taxi benötigen, melden Sie sich bitte am Stützpunkt auf Ihrer Station.
Für Rollstuhlfahrer oder Patienten, die liegend transportiert werden müssen, organisieren wir gerne einen entsprechenden Transportdienst.
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Aufenthaltsbescheinigung aus. Wenden Sie sich hierzu bitte am Tag vor Ihrer Entlassung an die Mitarbeiter des Pflegeteams Ihrer Station.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellt Ihnen Ihr Hausarzt aus, hiervon ausgenommen sind Patienten mit Arbeits- und Wegeunfällen.
Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, rechnen wir die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer Kasse ab. In diesem Fall müssen Sie nur gegebenenfalls in Anspruch genommene Wahlleistungen bezahlen - sofern keine Zusatzversicherung hierfür vorliegt.
Zudem sind gesetzlich Versicherte auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Krankenhaustag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Hierzu erhalten Sie nach dem Klinikaufenthalt eine Rechnung von uns. Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei einem Krankenhausaufenthalt wegen Entbindung oder auf Grund von Berufs-/Arbeitsunfällen sowie auch dann, wenn ein Befreiungsausweis vorliegt.
Privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten
Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für Privatversicherte direkt mit der privaten Krankenversicherung ab.
Beihilfeberechtigten Patienten reichen ihre Rechnung bei der Beihilfe ein und zahlen den Rechnungsbetrag an unsere Klinik. Sie bekommen den Rechnungsbetrag von der Beihilfe erstattet.
Selbstzahler
Auch als Selbstzahler sind Sie im ALB FILS KLINIKUM jederzeit willkommen. Auf Grundlage der vorliegenden Diagnose erstellen wir einen Kostenvoranschlag für Ihre Behandlung.
In Höhe der voraussichtlichen Behandlungskosten leisten Selbstzahler vor ihrer Aufnahme in die Klinik eine Vorauszahlung. Dies gilt auch für ausländische Patienten.