Hier finden Sie alles Wichtige für einen schnellen und unkomplizierten Ablauf am Aufnahmetag. Bei allen offenen Fragen ist unsere Patientenaufnahme gerne für Sie da.
Klinik am Eichert
Wenn Sie zur ambulanten Behandlung zu einer unserer Sprechstunden in die Klinik am Eichert kommen, melden Sie sich bitte administrativ in der Zentralen Patientenaufnahme im Erdgeschoss an.
Bitte bringen Sie neben der Elektronischen Gesundheitskarte bzw. Klinik-Card auch einen aktuellen Überweisungsschein Ihres behandelnden Haus- oder Facharztes mit.
Gesundheitszentrum Helfenstein
Wenn Sie zur Behandlung in eine unserer Praxen im Gesundheitszentrum Helfenstein kommen, melden Sie sich bitte direkt im Anmeldebereich dieser Praxis.
Bitte bringen Sie Ihre Elektronischen Gesundheitskarte bzw. Klinik-Card mit (und evtl. auch einen aktuellen Überweisungsschein Ihres behandelnden Hausarztes).
Wenn Sie zur stationären Behandlung in das ALB FILS KLINIKUM kommen, melden Sie sich bitte zum Ihnen bereits genannten Termin in der Zentralen Patientenaufnahme an.
Für die administrative Patientenaufnahme benötigen Sie Ihre Elektronische Gesundheitskarte bzw. Klinik-Card und einen Einweisungsschein des einweisenden Arztes.
Bei der administrativen Aufnahme bitten wir Sie um verschiedene Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrer Krankenversicherung. Auch der Abschluss einer möglichen Wahlleistungsvereinbarung wird hier abgewickelt.
Öffnungszeiten unserer Patientenaufnahmen
Klinik am Eichert (Göppingen)
Patientenaufnahme im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe zur Information
Montag bis Freitag: 7:20 bis 16 Uhr
Bitte bringen Sie am Aufnahmetag folgende Dokumente mit:
Einweisungsschein Ihres behandelnden Arztes
Elektronische Gesundheitskarte bei gesetzlich versicherten Patienten bzw. Klinik-Card bei Privatpatienten oder bei privater Zusatzversicherung
Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenversicherung (falls vorhanden)
Nachweis eventuell bestehender Krankenhauszusatzversicherungen
Personalausweis oder Reisepass
Vorhandene medizinische Unterlagen wie aktuelle Röntgenbilder, Kernspin- und Computertomogramme, Arztberichte oder Laborwerte
Impfpass, Allergiepass, Röntgenpass, Diabetiker-Ausweis, Herzschrittmacher-Ausweis, Marcumar-Ausweis, Mutterpass (falls vorhanden)
Ausweis zur Befreiung der stationären Zuzahlung (falls vorhanden)
Belege über die vorherige Zuzahlung von stationären Aufenthalten im selben Kalenderjahr (zurzeit 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr)
Soweit vorhanden, Patientenverfügung
Wenn Sie als Notfall zu uns kommen und einer sofortigen Behandlung in der Zentralen Notaufnahme, gegebenenfalls auch stationär, bedürfen, nehmen wir Sie noch in der Notfallaufnahme administrativ auf. Fehlende Dokumente können Sie als Notfallpatient bzw. Ihre Angehörigen selbstverständlich später nachreichen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, rechnen wir die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer Kasse ab. In diesem Fall müssen Sie nur gegebenenfalls in Anspruch genommene Wahlleistungen bezahlen - sofern keine Zusatzversicherung hierfür vorliegt.
Zudem sind gesetzlich Versicherte auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Krankenhaustag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Hierzu erhalten Sie nach dem Klinikaufenthalt eine Rechnung von uns. Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei einem Krankenhausaufenthalt wegen Entbindung oder aufgrund von Berufs-/Arbeitsunfällen sowie auch dann, wenn ein Befreiungsausweis vorliegt.
Privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten
Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für Privatversicherte direkt mit der privaten Krankenversicherung ab, sofern dafür eine Einwilligung erteilt wird. Diese Direktabrechnung umfasst die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Wahlleistungen bei der Unterkunft im jeweils tariflich versicherten Leistungsumfang.
Die wahlärztlichen Leistungen (Chefarzt-Behandlung) hingegen werden mit den Patienten abgerechnet. Der Patient zahlt also an das Krankenhaus und reicht die Chefarztabrechnung bei der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle zur Erstattung ein.
Beihilfeberechtigte können im Krankenhaus den Antrag auf Beihilfe mit Direktabrechnung bei stationärer Krankenhausbehandlung stellen. Dieser gilt für die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer, nicht aber für Einbettzimmer. Der Antrag ermächtigt die Beihilfestelle, die Beihilfe unmittelbar an das Krankenhaus zu zahlen. Hinsichtlich der von der Beihilfe nicht erstatteter Rechnungsanteile bleibt der Patient gegenüber dem Krankenhaus zahlungspflichtig.
Selbstzahler
Auch als Selbstzahler sind Sie im ALB FILS KLINIKUM jederzeit willkommen. Auf Grundlage der vorliegenden Diagnose erstellen wir einen Kostenvoranschlag für Ihre Behandlung. In Höhe der voraussichtlichen Behandlungskosten leisten Selbstzahler vor ihrer Aufnahme in die Klinik eine Vorauszahlung. Dies gilt auch für ausländische Patienten.