Ausbildung zum/zurErzieher*in
Erzieher*innen nehmen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wahr. Der Arbeitsschwerpunkt liegt dabei auf sozialpädagogische Aufgaben. Erzieher*innen beobachten das Verhalten und den Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen und wenden altersgerechte pädagogische Methoden an, z.B. für das Erlernen bestimmter Fähigkeiten oder Verhaltensweisen. Auch zu Eltern und Erziehungsberechtigten halten Erzieher*innen engen Kontakt und stehen ihnen informierend und beratend zur Seite.
Erzieher*in Faktencheck
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Ausbildungsbeginn: 1. September
- Ausbildungsart: praxisintegrierte Ausbildung (PiA-Ausbildung)
- Plätze je Kurs: 2
- Abschluss: staatlich anerkannte*r Erzieher*in
Nähere Informationen zur Ausbildung
Bei der PiA-Ausbildung sind Theorie und Praxis von Anfang der Ausbildung bis zum Abschluss eng miteinander verknüpft.
Die PiA-Ausbildung wird im Gegensatz zu den anderen Erzieher-Ausbildungen vergütet und dauert durch die Verzahnung von Praxis und Theorie sowie den Ausfall der Schulferien nur insgesamt 3 Jahre. Im klassischen Ausbildungsmodell dauert die Ausbildung nämlich insgesamt 4 Jahre.
Die PiA-Ausbildung findet in Kooperation mit der Justus-von-Liebig-Schule Göppingen, der DAA Göppingen oder in St. Loretto Schwäbisch Gmünd statt. Sie gliedert sich in theoretische und praktische Anteile. Pro Woche sind 3 Schultage und 2 Praxistage vorgesehen. Während der Schulferien sind die Auszubildenden nur in der Praxis tätig.
In der theoretischen Ausbildung an der Justus-von-Liebig-Schule haben die Auszubildenden verschiedene Pflicht- und Wahlfächer. Zu den Pflichtfächern gehören z.B. Deutsch, Englisch, Religionspädagogik, Erziehung und Betreuung, oder Bildung und Entwicklung. Wahlfächer sind beispielsweise Freizeitpädagogik oder Sportpädagogik.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung sowie einer Facharbeit mit dazugehörigem Kolloquium.
Durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik (während der Ausbildung wählbar als Zusatzunterricht) erlangt man, neben dem Abschluss zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. staatlich anerkannter Erzieherin, die allgemeine Fachhochschulreife.
Der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes wird vorausgesetzt.
Zusätzlich dazu benötigst Du für die praxisintegrierte Ausbildung noch:
- einen erfolgreichen Abschluss des Berufskollegs für Praktikant*innen oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
- einen Berufsabschluss als Kinderpfleger*in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung oder
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft sowie jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
- eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen); wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Mindestfrist, ab der die Berechtigung zum Besuch der Fachschule eintritt, entsprechend und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen (mindestens B2-Zertifikat).
Außerdem solltest Du folgende Charaktereigenschaften mitbringen:
- Verantwortungsbewusstsein
- Einfühlungsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit
- Selbstständigkeit
Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem Ausbildungstarif des öffentlichen Dienstes (TVAöD-Pflege) und beträgt derzeit (Stand März 2024):
1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 Euro
Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr während der Schulferien.
Erzieher*innen können in Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendwohnheimen, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder auch in Schulen beschäftigt sein.
Aufgrund des Fachkräftemangels werden Erzieher*innen überall gesucht.
Bei weiteren Fragen wende Dich gerne an
Hannah Daniel
Ausbildungskoordinatorin
Telefon: 07161 64-2485
Mail: hannah.daniel@af-k.de