Die zum 1. März 2023 in Kraft tretenden Änderungen des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) bei den Corona-Einschränkungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen werden auch von den ALB FILS KLINIKEN weitgehend umgesetzt. „Ich begrüße die Änderungen grundsätzlich. Jedoch kollidieren diese aktuell mit einer massiven Infektionswelle im Nachgang zur Faschingszeit“, sagt der Medizinische Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN, Dr. Ingo Hüttner. Für die Besucher*innen der beiden Standorte – der Klinik am Eichert in Göppingen und der Helfenstein Klinik in Geislingen – heißt das, dass sie ab dem 1. März zwar keinen Testnachweis mehr vorlegen müssen, wenn sie ihre Angehörigen besuchen wollen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht für Besucher*innen allerdings weiterhin. Als Besucher*innen gelten dabei alle Personen, die weder in der Klinik beschäftigt noch Patient der Klinik sind.
Auch für Patient*innen und Mitarbeiter*innen der beiden Klinikstandorte, die gemäß der BGM-Änderungen von der Maskenpflicht befreit werden könnten, gilt in den ALB FILS KLINIKEN weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. „Wir machen hier von unserem Hausrecht Gebrauch und verzichten vorerst darauf, die Maskenpflicht für Patienten und Belegschaft zu beenden – wobei wir diese Maßnahme regelmäßig überprüfen werden“, so Dr. Hüttner. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft weist explizit darauf hin, dass Krankenhäuser je nach Infektionsgeschehen bei den Infektionsschutzmaßnahmen auf ihr Hausrecht zurückgreifen dürfen und sollen. Die Patienten, Begleitpersonen und Mitarbeiter der Praxis für Hämato-Onkologie in Göppingen und der Orthopädiepraxis in Donzdorf (beide außerhalb der Klinikgebäude) werden ebenfalls gebeten, bis auf weiteres FFP2-Masken in den Praxisräumen zu tragen.
Im Zuge dieser Anpassung werden an den ALB FILS KLINIKEN auch die internen Besuchs- und Begleitpersonenregelungen normalisiert. „Wir werden die Besuchsregelungen nun Schritt für Schritt auf den Stand vor Corona zurückbringen“, erklärt Dr. Hüttner. Aktuell werden die Regel „ein Besucher pro Patient und Tag“ und die Begrenzung der Besuchsdauer auf eine Stunde aufgehoben. Auch Kinder unter sechs Jahren sind wieder als Besucher zugelassen, ebenso Begleitpersonen von Sprechstunden- und Notfallpatienten. „Die Besuchszeit von 15 bis 19 Uhr hat sich sehr bewährt. Daher werden wir diese zunächst aufrechterhalten, da sie uns sehr hilft, den Zustrom an Menschen in unsere Häuser zu entzerren“, so Dr. Hüttner. Die ambulanten Patienten, die in der Regel morgens bis in den frühen Nachmittag in die Sprechstunden und ins MVZ kommen, werden so von den abendlichen Besuchern getrennt.