Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Sozialplanes und eines freiwilligen Interessensausgleichs für die Belegschaft der Helfenstein Klinik haben heute Geschäftsführung und Betriebsrat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort informiert. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik am Eichert konnten dies online verfolgen. „Diese schriftlichen Vereinbarungen regeln unter anderem Rahmenbedingungen, Vorgehensweisen, Ausgleich und Milderung von Nachteilen, die mit einer vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderung zusammenhängen“, erläutert der Kaufmännische Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN, Wolfgang Schmid.
„Ein Verhandlungsgremium, zusammengesetzt aus Vertretern des Betriebsrates, des Geschäftsbereichs Personal und dem Kaufmännischem Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN, haben in rund drei Monaten die Vereinbarungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließend geeint“, bestätigt Betriebsratsvorsitzende Daniela Dresel. Diese Vereinbarungen wurden erforderlich durch den Kreistagsbeschluss vom Mai 2021 zur Umwandlung der Helfenstein Klinik in ein ambulantes Gesundheitszentrum mit Notfallversorgung. „Diese Regelungen gelten gleichermaßen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ALB FILS KLINIKEN GmbH, der ALB FILS KLINIKEN Service GmbH und für die gestellten Mitglieder der Schwesternschaft vom Roten Kreuz“, betont Geschäftsführer Schmid.
Kernpunkte der Vereinbarungen im Interessensausgleich sind unter anderem:
- Sozialkriterien und Härtefallbetrachtung bei Versetzungen
- keine betriebsbedingten Kündigungen
- Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist vorgesehen, die Wünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen.
- keine Versetzungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bis 30. Juni 2022 aus Altersgründen aus der Klinik ausscheiden.
- Ausschreibung offener Stellen; ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Interessensausgleiches und bis zum 31.12.2021 werden offene Stellen entsprechend der bestehenden Betriebsvereinbarung intern ausgeschrieben. Dies ermöglicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach Göppingen versetzt werden würden, sich darauf zu bewerben.
Der Sozialplan ist die schriftliche Einigung über den Ausgleich oder die Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Arbeitnehmern aufgrund der geplanten Betriebsänderung (Versetzungen nach Göppingen) entstehen. Dabei haben die Verhandlungspartner für folgende Punkte einen finanziellen Ausgleich vorgesehen:
- finanzielle Unterstützung wegen Mehraufwand des Fahrweges zur Arbeit
- finanzieller Ausgleich für zeitlichen Mehraufwand
- Zulage für etwaige sonstige Kosten
- Angebot eines Shuttles/Sammeltaxis