Seit Beginn der Corona-Pandemie stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsämtern und Arztpraxen im Fokus des Geschehen. Es wird ihnen viel abverlangt. Dieses Engagement zahlt sich nun für die Krankenhausbelegschaften finanziell aus: „Mit dem Dezembergehalt erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl die gesetzlich als auch die tariflich vorgesehenen Prämien“, sagt Wolfgang Schmid, Kaufmännischer Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN. Nachdem die Belegschaften in Pflegeheimen schon früh mit einer Prämie unterstützt wurden, war um die Prämien für die Mitarbeiter der Krankenhäuser lange Zeit gerungen worden. „Es war eine lange Hängepartie über Höhe und Verteilung der von Bund und Land gewährten Prämien und wir sind froh, nun endlich Klarheit zu haben und das Geld noch in diesem Jahr auszahlen zu können“, so Schmid.
Die Prämie setzt sich an den ALB FILS KLINIKEN aus mehreren Teilen zusammen: Die Coronaprämie des Bundes (rund 440.000 Euro) ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche und Berufsgruppen, die an der Bewältigung der Corona-Pandemie beteiligt waren. Davon profitieren mehr als 2.000 Personen. Die Coronaprämie des Landes (rund 220.000 Euro) ist dagegen eine reine Pflegeprämie, sie wird an diejenigen ausgezahlt, die vorwiegend stationär pflegerisch tätig sind. Teil drei ist die tarifliche Coronaprämie (rund 870.000 Euro). Sie wird allen Personen gewährt, die dem TVöD-K unterliegen, wobei sich die genaue Höhe an der Entgeltgruppe bemisst.
Zudem erhält die Belegschaft der ALB FILS KLINIKEN Service GmbH, die keinem Tarifvertrag mit Coronaprämie unterliegt, eine freiwillige außertarifliche Leistung (rund 83.000 Euro). „Zusammen mit der bereits im Mai auf freiwilliger Basis bezahlten Prämie für die Personen, die in der direkten Behandlung der COVID-Patienten tätig waren, können wir so eine Prämien-Gesamtsumme von rund 1,7 Millionen Euro ausbezahlen“, betont Martina Heusel, Leiterin des Geschäftsbereichs Personal der ALB FILS KLINIKEN, die die Verteilung der Prämien in konstruktiver Zusammenarbeit und gutem Einvernehmen mit dem Betriebsrat verhandelte. Ein schöner Nebeneffekt dabei: Die Prämienzahlungen sind bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.