Lieferkettensorgfaltspflicht

Seit Jahresbeginn 2024 müssen in Deutschland im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeiter*innen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten beachten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einrichten.

Ziel des LkSG ist es, gefährdete Personen im eigenen Unternehmen und entlang der Lieferkette vor Menschenrechts- und bestimmten Umweltverstößen zu schützen.

Konkret bedeutet das, dass das ALB FILS KLINIKUM für seine Lieferkette, aber auch für seinen eigenen Betrieb Riskoanalysen durchführt. Parallel dazu wurde ein Beschwerdesystem eingerichtet, über das Personen - anonym oder personalisiert - Meldungen zur Nichteinhaltung von Umweltschutzvorschriften oder Verletzung von Menschenrechten abgeben können. Hierzu war es auch erforderlich, eine*n Menschenrechtsbeauftragte*n zu benennen, dies ist am ALB FILS KLINIKUM Justiziarin Beatrice Beck (beatrice.beck@af-k.de).
 

Hier gehts zum Beschwerdesystem entsprechend LkSG.